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Bitte ergänzen und überprüfen Sie die folgenden Angaben.
Die Antwort ist einfach. Wir wollen die Nummer garnicht wissen, sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet bei Bausparanträgen die Ausweis- oder Reisepassnummer mit anzugeben.
Kein Risiko, denn ich habe ein vierwöchiges Widerrufsrecht.
Ich erhalte meine persönlichen Unterlagen unverzüglich neutral per Post.
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